Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht

Selbstständige und Unternehmer: Gut beraten und energisch vertreten

Als Rechtsanwalt mit profunden Erfahrungen sowie einem Tätigkeitsschwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie Gesellschafter und Aktionäre bundesweit in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen – von der Gründung eines Unternehmens über seine Umstrukturierung bis hin zum Krisenfall. Dabei ist es mein Ziel, meinen Mandanten mit unternehmerisch sinnvollen Lösungen schnell und effizient zu helfen.

Zu meinem Leistungsspektrum gehört selbstverständlich auch die Beitreibung ausstehender Forderungen. Hierbei können Sie sich auf meine umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung Ihrer unbezahlten Ansprüche verlassen. Gewerblichen Kunden biete ich zudem individuelle technische Lösungen zur Übermittlung von Datensätzen an und kann Mandanten ab einem gewissen Umfang für diese Leistung besondere Konditionen einräumen.

Strategisch und wirtschaftlich beraten

In den zunehmend komplexen Wirtschaftsbeziehungen wird eine umfassende juristische Unterstützung immer wichtiger. Ich biete kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern und Einzelunternehmern, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten wollen oder können, als Rechtsanwalt eine versierte Beratung zu allen Fragen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht. Ich berate Sie sowohl bei der Wahl der Rechtsform als auch bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, bei der ich auch steuer- und bilanzrechtliche Aspekte berücksichtige. Zudem stehe ich als kompetenter Ansprechpartner beispielsweise zu Fragen rund um Einkaufs- oder Lieferbedingungen zur Verfügung. Auch wenn Beziehungen zu Lieferanten oder Kunden gestaltet werden sollen, bin ich an Ihrer Seite.

Selbst einer Unternehmerfamilie entstammend, habe ich den Blick für wirtschaftlich tragfähige Lösungen; dazu gehört selbstverständlich auch die Streitvermeidung, weil ich als erfahrener Prozessanwalt die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken von Auseinandersetzungen sehr gut beurteilen kann.

Handels- und Gesellschaftsrecht trifft Bankrecht

Durch meine fachliche Expertise im Bankrecht bin ich für Sie auch ein solider Partner bei Verhandlungen mit Banken oder Kapitalgebern. Meine langjährige Erfahrung umfasst zudem die erfolgreiche Beitreibung von Forderungen. Ab einem gewissen Umfang kann ich Mandanten für diese Leistung besondere Konditionen einräumen.

Die Nachfolge rechtzeitig planen

Auf Wunsch unterstütze ich Sie auch dabei, rechtzeitig Ihre Nachfolge im Unternehmen oder als Selbständiger zu planen. Schließlich sind Sie als verantwortungsvoller Unternehmer daran interessiert, Ihre Geschäfte geordnet zu hinterlassen und Ihre Familie abzusichern.

Als erfahrener Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker kann ich Sie zudem auch dabei unterstützen, das Erbe in Ihrem Sinne zu regeln.

Selbstverständlich gehört die reibungslose Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ebenso dazu wie eine umfassende erbrechtliche Bestandsaufnahme.

Auch im Krisenfall an Ihrer Seite

Im Krisenfall unterstütze ich Sie mit meinen umfassenden Kenntnissen im Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht dabei, ein tragfähiges Sanierungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Dazu gehört auch, haftungsrechtliche Ansprüche abzuwenden, die Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer treffen können. Ich identifiziere kritische Sachverhalte und übernehme Verhandlungen oder begleite Sie bei Gesprächen mit Gläubigern.

Auf Basis meiner langjährigen beruflichen Erfahrungen stehe ich Ihnen zudem auch im Steuer- und Insolvenzstrafrecht als Koordinator zur Seite. In Fragen rund um angrenzende Fachbereiche, etwa dem Steuer-, Arbeits- oder Markenrecht kooperiere ich mit spezialisierten Kollegen, mit denen ich seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeite.

Strategisch und wirtschaftlich beraten

In den zunehmend komplexen Wirtschaftsbeziehungen wird eine umfassende juristische Unterstützung immer wichtiger. Ich biete kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern und Einzelunternehmern, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten wollen oder können, als Rechtsanwalt eine versierte Beratung zu allen Fragen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht. Ich berate Sie sowohl bei der Wahl der Rechtsform als auch bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, bei der ich auch steuer- und bilanzrechtliche Aspekte berücksichtige. Zudem stehe ich als kompetenter Ansprechpartner beispielsweise zu Fragen rund um Einkaufs- oder Lieferbedingungen zur Verfügung. Auch wenn Beziehungen zu Lieferanten oder Kunden gestaltet werden sollen, bin ich an Ihrer Seite.

Selbst einer Unternehmerfamilie entstammend, habe ich den Blick für wirtschaftlich tragfähige Lösungen; dazu gehört selbstverständlich auch die Streitvermeidung, weil ich als erfahrener Prozessanwalt die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken von Auseinandersetzungen sehr gut beurteilen kann.

Handels- und Gesellschaftsrecht trifft Bankrecht

Durch meine fachliche Expertise im Bankrecht bin ich für Sie auch ein solider Partner bei Verhandlungen mit Banken oder Kapitalgebern. Meine langjährige Erfahrung umfasst zudem die erfolgreiche Beitreibung von Forderungen. Ab einem gewissen Umfang kann ich Mandanten für diese Leistung besondere Konditionen einräumen.

Die Nachfolge rechtzeitig planen

Auf Wunsch unterstütze ich Sie auch dabei, rechtzeitig Ihre Nachfolge im Unternehmen oder als Selbständiger zu planen. Schließlich sind Sie als verantwortungsvoller Unternehmer daran interessiert, Ihre Geschäfte geordnet zu hinterlassen und Ihre Familie abzusichern.

Als erfahrener Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker kann ich Sie zudem auch dabei unterstützen, das Erbe in Ihrem Sinne zu regeln.

Selbstverständlich gehört die reibungslose Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ebenso dazu wie eine umfassende erbrechtliche Bestandsaufnahme.