Spezialist für Anwaltshaftungsrecht

Ich setze Ihr Recht durch

Auch Anwälte arbeiten nicht immer fehlerfrei. Im Anwaltshaftungsrecht betreue ich bundesweit zahlreiche Mandanten, die mit ihrem Anwalt unzufrieden sind und durch eine fehlerhafte Mandatsbearbeitung oder Prozessführung geschädigt wurden.

Ebenso berate und vertrete ich Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die mit Schadensersatzansprüchen ehemaliger Mandanten konfrontiert sind. Die Tätigkeit auf beiden Seiten ermöglicht mir umfassende Erfahrung und Kenntnis der entsprechenden Strategien.

Anwaltshaftungsrecht greift bei Pflichtverletzungen

In meinen Arbeitsschwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht übernehme ich Fälle im Bereich der Anwaltshaftung. Sie kommt zum Tragen, wenn die juristische Bearbeitung eines Falles bestimmten Qualitätskriterien nicht entspricht. Als Rechtsanwalt für Anwaltshaftungsrecht kann ich für Sie eintreten, wenn Ihr Anwalt beispielsweise Fristen versäumt hat oder Sie durch die fehlerhafte Kontrolle einer Verjährungsfrist geschädigt wurden. Liegt in diesen Pflichtverletzungen ein wichtiger Grund dafür, dass Sie einen Prozess verloren haben, kann ich das prüfen und Ihnen oft weiterhelfen.

Schlüsselkompetenzen im Anwaltshaftungsrecht

Die Anwaltshaftung ist ein kompliziertes Rechtsgebiet und die Fälle gestalten sich sehr arbeitsintensiv. Die fachlichen Anforderungen an einen Rechtsanwalt im Bereich der Anwaltshaftung sind hoch, denn das jeweilige Rechtsgebiet muss so gut beherrscht werden, dass alle vorhandenen Pflichtverletzungen identifiziert werden. Zudem muss ich im Anwaltshaftungsrecht aufgrund der Sach- und Aktenlage klären, ob der Ausgangsfall überhaupt hätte erfolgreich enden können, wenn die Fehler vermieden worden wären. Entsprechend muss das streitgegenständliche Mandat noch einmal insgesamt aufgearbeitet werden.

Wann ist eine Fallübernahme möglich?

Eine sorgfältige Einarbeitung und Prüfung eines Haftungsfalles im Vorfeld meiner Tätigkeit ist daher unabdingbar. Ich übernehme Ihre Vertretung nur in Fällen, über die ich mir im Vorfeld einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung ein genaues Bild gemacht habe und nur dann, wenn ein Prozess einen positiven Ausgang erwarten lässt.

Anwaltshaftungsrecht greift bei Pflichtverletzungen

In meinen Arbeitsschwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht übernehme ich Fälle im Bereich der Anwaltshaftung. Sie kommt zum Tragen, wenn die juristische Bearbeitung eines Falles bestimmten Qualitätskriterien nicht entspricht. Als Rechtsanwalt für Anwaltshaftungsrecht kann ich für Sie eintreten, wenn Ihr Anwalt beispielsweise Fristen versäumt hat oder Sie durch die fehlerhafte Kontrolle einer Verjährungsfrist geschädigt wurden. Liegt in diesen Pflichtverletzungen ein wichtiger Grund dafür, dass Sie einen Prozess verloren haben, kann ich das prüfen und Ihnen oft weiterhelfen.

Schlüsselkompetenzen im Anwaltshaftungsrecht

Die Anwaltshaftung ist ein kompliziertes Rechtsgebiet und die Fälle gestalten sich sehr arbeitsintensiv. Die fachlichen Anforderungen an einen Rechtsanwalt im Bereich der Anwaltshaftung sind hoch, denn das jeweilige Rechtsgebiet muss so gut beherrscht werden, dass alle vorhandenen Pflichtverletzungen identifiziert werden. Zudem muss ich im Anwaltshaftungsrecht aufgrund der Sach- und Aktenlage klären, ob der Ausgangsfall überhaupt hätte erfolgreich enden können, wenn die Fehler vermieden worden wären. Entsprechend muss das streitgegenständliche Mandat noch einmal insgesamt aufgearbeitet werden.